Dieser Stoff kann nur der UN-Nr. 3077 zugeordnet werden, wenn er unter keinen Umstnden zu einer Polymerisation fhig ist. Wenn der Stoff die Kriterien fr polymerisierende Stoffe der Unterklasse 4.1 erfllt, ist er je nach SAPT der UN-Nr. 3531 oder 3533 zuzuordnen.

In der staatlichen Abweichung Deutschlands DE 5 (ICAO TI bzw. DEG 05 IATA DGR) wird festgelegt, dass alle Substanzen, die gem den Vorschriften anderer Verkehrstrger als "umweltgefhrdend" klassifiziert sind (UN3077/3082), auch im Luftverkehr unter dieser Eintragung zu transportieren sind. Diese Klassifizierung kann selbstverstndlich nur gewhlt werden, wenn der Stoff keinem Eintrag der Klassen 1-8 oder einer anderen Eintragung der Klasse 9 zugeordnet werden kann. Dem Absender bleibt es vorbehalten, darber hinausgehende Festlegungen zu treffen.